Häufig gestellte Fragen
Wie wechsle ich?
Ein Wechsel zu plusgas ist einfach und birgt keinerlei Risiken für Sie, da die Erdgasversorgung per Gesetz immer sichergestellt ist. Sie können ganz bequem und sicher online wechseln oder sich den Wechselauftrag herunterladen, ausfüllen und unterschrieben an uns zurückschicken. Wenn Sie möchten, senden wir Ihnen den Wechselauftrag aber auch gerne zu – Anruf genügt. Wir übernehmen dann die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger zum nächstmöglichen Termin. Das gilt allerdings nicht bei Sonderkündigungsrecht im Falle von Preiserhöhungen und für kurzfristig kündbare Verträge, bei denen eine versäumte Kündigung zur Folge hat, dass Sie wieder für einen längeren Zeitraum, beispielsweise 6 oder gar 12 Monate, gebunden sind. In der Regel werden Sie aber nach etwa sechs bis zehn Wochen von plusgas beliefert.
Welche Angaben muss ich liefern?
Neben Ihren persönlichen Daten brauchen wir nur noch:
- Ihre Erdgas-Zählernummer

- Ihren Jahresverbrauch in kWh (steht auf Ihrer Rechnung)
- Ihren jetzigen Anbieter
Sollten Sie den Zähler nicht in Ihrer Wohnung finden, ist er garantiert im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Ist er auch da nicht aufzufinden, fragen Sie am besten Ihren Vermieter nach der Zählernummer und dem Zählerstand.
Wie lange dauert mein Wechsel?
Wegen gesetzlicher Fristenregelungen erfolgt die Umstellung zu plusgas in der Regel sechs bis acht Wochen nach Abschluss des Vertrages. Allerdings können eventuelle Kündigungsfristen bei Ihrem Altversorger den Anbieterwechsel hinauszögern.
Muss ich meinem Erdgaslieferanten kündigen?
Nein, das machen selbstverständlich wir für Sie. Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags beauftragen Sie plusgas automatisch, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Muss ich meinen Vermieter über den Wechsel informieren?
Das kommt drauf an: Wenn Sie selbst Vertragspartei des bisherigen Erdgasliefervertrages sind, müssen Sie Ihren Vermieter nicht über den Wechsel informieren.
Kann es zu einer Unterbrechung der Erdgaslieferung aufgrund des Wechselprozesses kommen?
Nein, das kann nicht sein. Denn der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie mit Erdgas zu beliefern. Sie laufen bei einem Wechsel zu plusgas niemals Gefahr, ohne Erdgas dazustehen. Den Wechsel werden Sie überhaupt nicht wahrnehmen. Sie können sich also immer auf eine zuverlässige und sichere Erdgasversorgung verlassen.
Brauche ich einen neuen Erdgaszähler?
Nein, den brauchen Sie nicht. Auch neue Leitungen sind nicht notwendig. Wir beliefern Sie über die bestehenden Leitungen mit plusgas.
Was ist bei einem Umzug zu beachten?
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, damit wir die technische Umstellungsfrist (sechs bis zehn Wochen) ausnutzen können; mindestens aber zwei Wochen vor Ihrem Wohnungswechsel. Am von Ihnen gewünschten Datum startet die Belieferung mit plusgas.



